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Kulcsszó
Steuervorteile der Audi e-tron Modelle
Unsere vollelektrischen Fahrzeuge sind kraftvoll, dynamisch und gleichzeitig elegant. Darüber hinaus bieten Sie eine ganze Reihe von steuerlichen Begünstigungen.1
Alle elektrischen Modelle
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Entfall des Sachbezuges: Bei rein elektrisch angetriebenen Audi e-tron Modellen entfällt der Sachbezug für Firmenwagenbenutzer zu 100 %.
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Keine NoVA: Da batteriebetriebene Elektroautos keine lokalen CO2-Emissionen produzieren, entfällt die Normverbrauchsabgabe.
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Motorbezogene Versicherungssteuer: Für Elektrofahrzeuge ist in Österreich keine motorbezogene Versicherungssteuer zu entrichten.
Anschaffungspreis unter EUR 80.000,-
- (Anteiliger) Vorsteuer-Abzug: Im Falle einer unternehmerischen Nutzung berechtigt Sie ein E-PKW zum anteiligen Abzug der Vorsteuer. Liegen die Anschaffungskosten unter EUR 40.000,- kann sogar ein vollständiger Abzug erfolgen.
Fahrzeug-Listenpreis unter EUR 60.000,-
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EUR 2.000,- E-Mobilitätsförderung: für Betriebe und Unternehmer.2
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EUR 5.000,- E-Mobilitätsförderung: für Private.2
- Gültig für alle e-tron Business Modelle
1 Die angegebenen Steuervorteile entsprechen dem Stand 01/2021 und beziehen sich auf den österreichischen Markt.
2 netto. gültig ab 01.02.2022 bis 31.12.2022. Die Mobilitätsförderung wird anteilig aus Mitteln des Bundes und von Audi Österreich getragen und ist an weitere Vorgaben wie z.B. die Verwendung von 100 % Ökostrom und eine Einzelprüfung gekoppelt, die auf der Homepage der Kommunalkredit Public Consulting GmbH https://www.umweltfoerderung.at nachzulesen sind. Stückzahl abhängig vom Bundesbudget. Stand 1/2022.